Pflegeleistungen

Das Leistungsangebot umfasst Pflegeleistungen für die vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI, Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI sowie Urlaubs-und Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.

Die zu erbringenden Pflegeleistungen beinhalten die körperbezogene und die Behandlungspflege, soziale Betreuung und die zusätzliche Betreuung nach § 43b SGB XI. Ausschlaggebend für den Leistungsumfang ist der Hilfebedarf des Bewohners entsprechend des Pflegegrades.
Die Pflegeleistungen werden entsprechend der Konzeption des Hauses, den hausinternen Standards sowie auf der Grundlage von Expertenstandards erbracht. Ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem sichert die Qualität der Leistungen. Qualifiziertes Pflegepersonal steht rund um die Uhr zur Verfügung. Die Mitarbeiter der Einrichtung bilden sich regelmäßig weiter und erbringen die Leistungen auf dem aktuellen Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse.

Verzeichnis der Pflegeleistungen

Hilfe, Unterstützung und/ oder vollständige Übernahme von Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens entsprechend § 14 SGB XI nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit

Körperbezogene Pflege
  • Körperpflege
  • Waschen
  • Duschen/ Baden
  • Nagelpflege (Hand)
  • Mund- und Zahnpflege einschl. Prothesenpflege
  • Kämmen
  • Rasieren
  • Hautpflege
  • Prophylaktische Maßnahmen
  • Darm- und Blasenentleerung
  • Kontinenztraining/ Toilettentraining
  • Anlegen und Wechseln von verordnetem Inkontinenzmaterial
  • Stomaversorgung
  • Katheterversorgung
  • Ernährung
  • Bereitstellen von Nahrung und Flüssigkeit/ Reichen von Nahrung und Flüssigkeit mit und ohne angepasste Hilfsmittel
  • Mundgerechte Zubereitung von Nahrung
  • Anleiten zum Gebrauch von Hilfsmitteln zur Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und Beratung zum Ernährungsmanagement nach ärztlicher Verordnung
  • Mobilität
  • Erhaltung und Förderung der Mobilität unter Einsatz von Hilfsmitteln
  • Verlassen und Wiederaufsuchen des Zimmers/ Wohnbereiches/ Hauses
  • Die Bewohner werden angeregt, sich selbständig zu bewegen (mit oder ohne Hilfsmittel), das Bett zu verlassen und einen höchstmöglichen Zustand an Selbständigkeit zu erhalten oder wieder zu erlangen.

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