Veröffentlichungen

Bekanntmachung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar - Eigenbetrieb der Hansestadt Wismar - über die Jahresabschlussprüfung 2021

  • Entsprechend den Bestimmungen des § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz geben wir bekannt, dass der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 geprüft worden ist.

Den Bestätigungsvermerk finden sie hier: Bestätigungsvermerk 2021

  • Die Bürgerschaft hat am 27.10.2022 zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Verwendung des Jahresergebnisses folgenden Beschluss gefasst:

„1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der BRB Revision und Beratung oHG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 25.897.350,32 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 396.383,74 € fest.

2. Der Lagebericht wird genehmigt.

3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 396.383,74 € soll wie folgt verwendet werden:

- Abführung an die HWI zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke     50.000,00 €

- Zuführung zur freien Rücklage     79.950,00 €

- Zuführung zur Investitionsrücklage     266.433,74 €

Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.

4. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2021.“

Bekanntmachung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar - Eigenbetrieb der Hansestadt Wismar - über die Jahresabschlussprüfung 2020

  • Entsprechend den Bestimmungen des § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz geben wir bekannt, dass der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 geprüft worden ist.

Den Bestätigungsvermerk finden sie hier: Bestätigungsvermerk 2020

  • Die Bürgerschaft hat am 26.08.2021 zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Verwendung des Jahresergebnisses folgenden Beschluss gefasst:

„1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der BRB Revision und Beratung oHG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 25.455.271,68 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 66.476,95 € fest.

2. Der Lagebericht wird genehmigt.

3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 66.476,95 € soll wie folgt verwendet werden:

- Abführung an die HWI zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke     50.000,00 €

- Zuführung zur freien Rücklage     16.476,95 €

Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.

4. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2020.“

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