Pflegeleistungen

Das Leistungsangebot umfasst Pflegeleistungen für die vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI, Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI sowie Urlaubs-und Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.

Die zu erbringenden Pflegeleistungen beinhalten die körperbezogene und die Behandlungspflege, soziale Betreuung und die zusätzliche Betreuung nach § 43b SGB XI. Ausschlaggebend für den Leistungsumfang ist der Hilfebedarf des Bewohners entsprechend des Pflegegrades.
Die Pflegeleistungen werden entsprechend der Konzeption des Hauses, den hausinternen Standards sowie auf der Grundlage von Expertenstandards erbracht. Ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem sichert die Qualität der Leistungen. Qualifiziertes Pflegepersonal steht rund um die Uhr zur Verfügung. Die Mitarbeiter der Einrichtung bilden sich regelmäßig weiter und erbringen die Leistungen auf dem aktuellen Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse.

Verzeichnis der Pflegeleistungen

Hilfe, Unterstützung und/ oder vollständige Übernahme von Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens entsprechend § 14 SGB XI nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit

Körperbezogene Pflege

  • Körperpflege
  • Waschen
  • Duschen/ Baden
  • Nagelpflege (Hand)
  • Mund- und Zahnpflege einschl. Prothesenpflege
  • Kämmen
  • Rasieren
  • Hautpflege
  • Prophylaktische Maßnahmen
  • Darm- und Blasenentleerung
  • Kontinenztraining/ Toilettentraining
  • Anlegen und Wechseln von verordnetem Inkontinenzmaterial
  • Stomaversorgung
  • Katheterversorgung
  • Ernährung
  • Bereitstellen von Nahrung und Flüssigkeit/ Reichen von Nahrung und Flüssigkeit mit und ohne angepasste Hilfsmittel
  • Mundgerechte Zubereitung von Nahrung
  • Anleiten zum Gebrauch von Hilfsmitteln zur Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und Beratung zum Ernährungsmanagement nach ärztlicher Verordnung
  • Mobilität
  • Erhaltung und Förderung der Mobilität unter Einsatz von Hilfsmitteln
  • Verlassen und Wiederaufsuchen des Zimmers/ Wohnbereiches/ Hauses
  • Die Bewohner werden angeregt, sich selbständig zu bewegen (mit oder ohne Hilfsmittel), das Bett zu verlassen und einen höchstmöglichen Zustand an Selbständigkeit zu erhalten oder wieder zu erlangen.

Behandlungspflegerische Leistungen nach ärztlicher Verordnung

  • Krankenbeobachtung/ Vitalzeichenkontrolle
  • Verbandswechsel/Wundversorgung
  • Kompressionstherapie- An-und Ausziehen v. Kompressionsstrümpfen/ Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Überwachung von Flüssigkeitsbilanzen
  • Überwachung von Infusionstherapie
  • Pflege von Trachealkanülen einschließlich sekretentleerender Maßnahmen, wie Absaugen, Wechseln von Sprechkanülen u. ä.
  • Verabreichen von Sauerstoff
  • Sondenernährung und Überwachung einschließlich Medikamentenversorgung über Sonde
  • Portpflege einschließlich Ernährung und Medikamentenversorgung über Port
  • Kälte- und Wärmebehandlungen
  • Medizinische Einreibungen
  • Medikamentenversorgung einschließlich Überwachung und Verabreichung
  • Subkutane Injektionen von verordneten Medikamenten
  • Kapillarblutentnahmen
  • Mitwirkung bei Schmerztherapie
  • Verabreichen von Suppositorien
  • Einlauf/ Darmentleerungen
  • Legen/Wechseln von transurethralen Kathetern 
  • Vermittlung von Therapieleistungen, wie Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie

Soziale Betreuung

Im Rahmen der sozialen Betreuung erhälten die Bewohnenden eine individuelle Beratung in sozialen Angelegenheiten, die notwendige Unterstützung bei der Vorbereitung des Einzuges sowie bei der Gestaltung des neuen Lebensumfeldes. Die soziale Betreuung gewährt Hilfe bei der Klärung betreuungsrechtlicher Fragen und  Unterstützung der Bewohnenden und Angehörigen bei der Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen.  

Zur Aktivierung der vorhandenen Ressourcen und zur Förderung noch möglicher Entwicklungen wird neben der umfassenden pflegerischen Versorgung ein breites Spektrum an sozialer Betreuung mit therapeutischem Charakter angeboten.
Dabei wird auf die unterschiedlichen Interessen, Fähigkeiten und Bedürfnisse der Bewohner und Bewohnerinnen Rücksicht genommen.
Freizeit- und Beschäftigungsangebote für Bewohner*innen werden von den  Mitarbeiter*innen der sozialen Betreuung sowie zusätzlich von den Betreuungsassistenten nach § 43b SGB XI organisiert und koordiniert. 

Die Mitarbeitenden der sozialen Betreuung sind vorrangig verantwortlich für die Organisation von:

  • Gruppenausflügen für Rollstuhlfahrer*innen und mobile Bewohner*innen zu beliebten Ausflugszielen in der Umgebung oder Stadtrundfahrten
  • Jahreszeitlichen Festen für alle Bewohner*innen und Angehörigen
  • Musikveranstaltungen mit externen Anbietern
  • Singen im Chor
  • Hundetherapie durch eine externe Anbieterin
  • Gottesdiensten der verschiedenen Gemeinden
  • Gesprächsangeboten
  • Gesellschaftsspielen

Im Rahmen der zusätzlichen Betreuung nach § 43b SGB XI unterbreiten die Betreuungsassistenten zahlreiche Freizeitangebote und Trainingsmaßnahmen. Diese werden als Gruppenangebot oder in Einzelbetreuung erbracht.
Beispiel für Betreuungsangebote:

  • Kreatives Gestalten
  • Tanz im Sitzen
  • Bewegungsspiele
  • Kraft- und Balancetraining
  • Obstsalat zubereiten
  • Kochen oder Backen
  • Spaziergänge
  • Erinnerungsarbeit mit Fotos
  • Gedächtnistraining/ kognitives Training
  • Lesen und Vorlesen
  • Zeitungsschau
  • Musik hören
  • Singen, Summen, Musizieren
  • Einzelgespräche
  • 10 Minuten-Aktivierung

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