Veröffentlichungen

Bekanntmachung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar - Eigenbetrieb der Hansestadt Wismar - über die Jahresabschlussprüfung 2022

  • Entsprechend den Bestimmungen des § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz geben wir bekannt, dass der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 geprüft worden ist.

Den Bestätigungsvermerk finden sie hier: Bestätigungsvermerk_JAP_2022_4.pdf

  • Die Bürgerschaft hat am 28.09.2023 zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Verwendung des Jahresergebnisses folgenden Beschluss gefasst:

„1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der BRB Revision und Beratung oHG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 26.527.338,81 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 593.751,39 € fest.

2. Der Lagebericht wird genehmigt.

3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 593.751,39 € soll wie folgt verwendet werden:

- Abführung an die HWI zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke     50.000,00 €

- Zuführung zur freien Rücklage     104.229,91 €

- Zuführung zur Betriebsmittelrücklage     439.521,48 €

Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.

4. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2022.“

Kontaktieren Sie uns

Rufen Sie uns an

03841 / 3278-0

Ihre E-Mail an uns
Image